"Datenschutz geht Hand in Hand mit Freiheit: der Freiheit, in einer Gesellschaft leben zu können, die uns respektiert, unsere Entscheidungen und unseren Raum zur Privatsphäre respektiert."
Jan Philipp Albrecht, ehemaliger deutscher EU-Parlamentarier und Experte für Datenschutzrecht.

Die Einhaltung aller Gesetze, Vorschriften und Unternehmensrichtlinien und Ethik ist uns wichtig, weil wir mit den höchsten Standards arbeiten wollen.

Ethisches Handeln bringt eine bessere und gerechte Welt

COMPLIANCE

Einleitung

1.1. Zweck
Die Compliance-Richtlinie (nachfolgend "Richtlinie") soll sicherstellen, dass die L-Capital Unternehmensberatung (nachfolgend "das Unternehmen") alle gesetzlichen, regulatorischen und ethischen Anforderungen erfüllt, die an eine Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Finanzierung gestellt werden.

1.2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Führungskräfte, Berater, Auftragnehmer und sonstige Personen, die im Namen des Unternehmens tätig sind oder für das Unternehmen arbeiten.

Gesetzliche und regulatorische Anforderungen
2.1. Gesetze und Vorschriften
Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Standards auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Dazu gehören unter anderem:
Bank- und Finanzgesetze
Datenschutzgesetze
Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsgesetze
Geldwäschebekämpfungsvorschriften
Arbeitsgesetze
Steuergesetze

2.2. Lizenzen und Genehmigungen
Das Unternehmen stellt sicher, dass es über alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen verfügt, um seine Geschäftstätigkeit ordnungsgemäß auszuführen. Das Unternehmen aktualisiert und erneuert diese Lizenzen und Genehmigungen gemäß den anwendbaren Vorschriften.

Ethik und Integrität
3.1. Ethisches Verhalten
Alle Mitarbeiter und Partner des Unternehmens sind verpflichtet, sich ethisch und integer zu verhalten. Sie müssen die höchsten Standards an Professionalität, Ehrlichkeit und Fairness wahren.

3.2. Interessenkonflikte
Mitarbeiter und Partner sind verpflichtet, Interessenkonflikte offen zu legen und angemessen zu handhaben. Sie dürfen keine Geschäfte abschließen oder an Aktivitäten teilnehmen, die dem Interesse des Unternehmens schaden könnten.

Anti-Korruption und Anti-Bestechung
4.1. Keine Bestechung oder Korruption
Das Unternehmen toleriert keine Form von Bestechung oder Korruption. Mitarbeiter und Partner dürfen keine Gelder, Geschenke, Dienstleistungen oder sonstigen Zuwendungen anbieten oder annehmen, um geschäftliche Vorteile zu erlangen oder zu gewähren.

4.2. Geschenke und Unterhaltung
Mitarbeiter und Partner dürfen nur angemessene und bescheidene Geschenke oder Unterhaltungsangebote annehmen oder anbieten. Solche Angebote müssen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen und dürfen nicht als Versuch gewertet werden, unangemessenen Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen zu nehmen.

Geldwäschebekämpfung
5.1. Prävention
Das Unternehmen ergreift angemessene Maßnahmen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Dazu gehört die Identifizierung und Überprüfung von Kunden, die Implementierung eines risikobasierten Ansatzes und die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern und Partnern in Bezug auf die Erkennung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken.

5.2. Verdächtige Aktivitäten
Mitarbeiter und Partner sind verpflichtet, verdächtige Aktivitäten, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten könnten, unverzüglich an den Compliance-Beauftragten oder die zuständige Behörde zu melden.

Datenschutz und Vertraulichkeit
6.1. Datenschutz
Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften, wie z. B. der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mitarbeiter und Partner müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten ordnungsgemäß erfasst, verarbeitet, gespeichert und gelöscht werden.

6.2. Vertraulichkeit
Mitarbeiter und Partner sind verpflichtet, die Vertraulichkeit von Informationen über Kunden, Geschäftspartner und das Unternehmen selbst zu wahren. Sie dürfen vertrauliche Informationen nur verwenden, um ihre zugewiesenen Aufgaben im Interesse des Unternehmens zu erfüllen.

Schulung und Sensibilisierung
7.1. Compliance-Schulungen
Das Unternehmen stellt sicher, dass alle Mitarbeiter und Partner regelmäßig Compliance-Schulungen erhalten, um ihr Wissen und ihre Fähigkeiten in Bezug auf die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und ethischen Standards auf dem neuesten Stand zu halten.

7.2. Sensibilisierungskampagnen
Das Unternehmen führt Sensibilisierungskampagnen durch, um das Bewusstsein für Compliance-Anforderungen und -Praktiken zu fördern und ein Umfeld der Offenheit und Transparenz zu schaffen.

Überwachung und Durchsetzung
8.1. Compliance-Beauftragter
Das Unternehmen ernennt einen Compliance-Beauftragten, der für die Überwachung der Einhaltung dieser Richtlinie verantwortlich ist. Der Compliance-Beauftragte arbeitet eng mit der Geschäftsleitung zusammen, um sicherzustellen, dass die Compliance-Anforderungen erfüllt werden.

8.2. Audits und Überprüfungen
Das Unternehmen führt regelmäßige Audits und Überprüfungen durch, um die Einhaltung dieser Richtlinie und der anwendbaren Gesetze und Vorschriften zu überwachen.

8.3. Sanktionen
Verstöße gegen diese Richtlinie oder die anwendbaren Gesetze und Vorschriften können zu disziplinarischen Maßnahmen, einschließlich Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder des Vertragsverhältnisses, führen. In einigen Fällen können Verstöße auch zu strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Sanktionen führen.

Berichterstattung und Beschwerden
9.1. Berichterstattung von Verstößen
Mitarbeiter und Partner sind aufgefordert, Verstöße gegen diese Richtlinie oder anwendbare Gesetze und Vorschriften unverzüglich dem Compliance-Beauftragten oder der Geschäftsleitung zu melden. Meldungen können vertraulich und, falls gewünscht, anonym erfolgen.

9.2. Schutz vor Vergeltung
Das Unternehmen schützt Mitarbeiter und Partner, die in gutem Glauben Verstöße melden, vor Vergeltungsmaßnahmen. Jede Art von Vergeltung gegen Personen, die einen Verstoß melden, wird nicht toleriert und kann zu disziplinarischen Maßnahmen führen.

9.3. Beschwerdemanagement
Das Unternehmen stellt ein effektives Beschwerdemanagement-System bereit, um Beschwerden und Bedenken im Zusammenhang mit Compliance-Angelegenheiten zu adressieren und zu lösen. Alle Beschwerden werden sorgfältig geprüft und angemessen behandelt.

Aktualisierung und Überprüfung der Richtlinie
10.1. Regelmäßige Überprüfung
Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie die aktuellen gesetzlichen, regulatorischen und geschäftlichen Anforderungen erfüllt.

10.2. Änderungen und Anpassungen
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder anzupassen. Mitarbeiter und Partner werden über alle wesentlichen Änderungen informiert und erhalten eine aktualisierte Version der Richtlinie.

Schlussbestimmungen

11.1. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt alle vorherigen Compliance-Richtlinien und -Verfahren.

11.2. Zustimmung und Einhaltung
Durch die Fortsetzung der Tätigkeit für das Unternehmen oder im Namen des Unternehmens erklären sich die Mitarbeiter und Partner mit den Bestimmungen dieser Richtlinie einverstanden und verpflichten sich, diese einzuhalten.

11.3. Kontaktinformationen
Bei Fragen oder Anliegen bezüglich dieser Richtlinie können Mitarbeiter und Partner den Compliance-Beauftragten oder die Geschäftsleitung kontaktieren. Die Kontaktinformationen des Compliance-Beauftragten sind wie folgt:

Name: Harald de Vries
Position: Compliance-Beauftragter
E-Mail: info@skydance-investments.com
Telefon: + 44 845 892 0665

"Compliance ist nicht nur eine Frage des Gesetzes, sondern auch der Unternehmenskultur. Wenn wir Integrität und Transparenz an erste Stelle setzen, werden wir auch das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner gewinnen."
Elisabeth von Berbisdorf

CSR Richtline
Corporate Social Responsibility


Wir verpflichten uns zur Einhaltung der folgenden CSR-Richtlinie:

Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und Umwelt:
Wir erkennen unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt an und streben danach, unsere Geschäftspraktiken so zu gestalten, dass wir eine positive Wirkung auf diese haben.

Grundsätze und Werte:
Unsere CSR-Initiativen basieren auf klaren Grundsätzen und Werten, die wir im Einklang mit unserer Geschäftsstrategie und unseren Zielsetzungen definieren und kommunizieren.

Transparenz und Kommunikation: Wir sind transparent in Bezug auf unsere CSR-Ziele und -Leistungen und kommunizieren diese aktiv gegenüber unseren Stakeholdern.

Mitarbeiter:
Wir verpflichten uns zur Schaffung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung für unsere Mitarbeiter und zur Förderung von Vielfalt und Inklusion.

Kunden:
Wir verpflichten uns zur Einhaltung ethischer Geschäftspraktiken und zur Förderung von nachhaltigem Verhalten bei unseren Kunden.

Lieferanten und Geschäftspartner:
Wir verpflichten uns zur Förderung von Menschenrechten und Arbeitsbedingungen in unserer Lieferkette und zur Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern, die unseren Grundsätzen und Werten entsprechen.

Umwelt:
Wir verpflichten uns zur Reduzierung unseres ökologischen Fußabdrucks, zur Förderung von umweltfreundlichen Geschäftspraktiken und zur Einhaltung relevanter Umweltgesetze und -vorschriften.

CSR-Strategie:
Wir entwickeln eine CSR-Strategie, die auf den Grundsätzen und Werten des Unternehmens basiert und in die Geschäftsstrategie integriert ist. Die Strategie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Schulung und Schulungsprogramme:
Wir bieten Schulungen und Schulungsprogramme an, um das Bewusstsein unserer Mitarbeiter für CSR-Themen zu schärfen und sicherzustellen, dass unsere CSR-Initiativen von allen Mitarbeitern unterstützt werden.

Überprüfung der Fortschritte:
Wir überprüfen regelmäßig den Fortschritt unserer CSR-Initiativen und stellen sicher, dass wir unsere Ziele erreichen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um unsere Leistung zu verbessern.

Diese CSR-Richtlinie gilt für alle unsere Geschäftspraktiken und -aktivitäten und wird von allen unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern eingehalten. Wir sind stolz darauf, unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt wahrzunehmen und dazu beizutragen, eine nachhaltige Zukunft zu fördern.

"Unternehmen sollten nicht nur danach beurteilt werden, wie viel sie verdienen, sondern auch danach, wie viel sie zur Gesellschaft beitragen."
Mohandas Karamchand Gandhi

Modern Slavery Act
Statement


Die KMU.NETWORK mit all seinen Gliederungen, hat sich verpflichtet, Sklaverei und Menschenhandel im Unternehmen und in unseren Lieferketten zu verhindern. Wir sind der Meinung, dass moderne Sklaverei in jeglicher Form keinen Platz in unserem Unternehmen oder in der Gesellschaft hat, und wir verpflichten uns, ethische und verantwortungsvolle Praktiken in unseren Betrieben zu fördern.

Als Beratungsunternehmen sind wir uns der Bedeutung von Transparenz und Verantwortlichkeit in unseren Geschäftspraktiken bewusst und verpflichten uns, mit unseren Lieferanten und Partnern zusammenzuarbeiten, um moderne Sklaverei und Menschenhandel in allen Aspekten unserer Geschäftstätigkeit zu verhindern.

Unsere Richtlinien und Verfahren
Wir haben Richtlinien und Verfahren zur Verhinderung von Sklaverei und Menschenhandel in unseren Betrieben eingeführt, darunter:

- Einen Verhaltenskodex, der unsere ethischen Grundsätze und Erwartungen an unsere Mitarbeiter, Lieferanten und Partner festlegt.

- Due-Diligence-Prozesse, die Bewertungen unserer Lieferanten und Partner umfassen, um das Risiko moderner Sklaverei und des Menschenhandels zu erkennen und zu mindern.
Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsprogramme für unsere Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass sie die Risiken der modernen Sklaverei und des Menschenhandels kennen und wissen, was sie tun können, um sie zu verhindern.

- Meldemechanismen für unsere Mitarbeiter, um Bedenken zu äußern oder Verdachtsfälle von moderner Sklaverei oder Menschenhandel zu melden.

Risikobewertung der Lieferkette
Wir sind uns bewusst, dass unsere Lieferkette komplex ist und dass Risiken der modernen Sklaverei und des Menschenhandels auf jeder Stufe der Lieferkette auftreten können. Wir führen regelmäßige Bewertungen unserer Lieferanten und Partner durch, um die Risiken moderner Sklaverei und des Menschenhandels zu ermitteln und zu verringern.

Außerdem arbeiten wir eng mit unseren Lieferanten und Partnern zusammen, um ethische Praktiken zu fördern und sie zu ermutigen, Maßnahmen zur Verhinderung von moderner Sklaverei und Menschenhandel in ihren eigenen Betrieben zu ergreifen.

Blick in die Zukunft
Wir verpflichten uns, unsere Bemühungen zur Verhinderung von moderner Sklaverei und Menschenhandel in unseren Unternehmen und Lieferketten kontinuierlich zu verbessern. Wir werden unsere Richtlinien und Verfahren weiterhin überprüfen und aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie wirksam sind, und mit unseren Lieferanten und Partnern zusammenarbeiten, um ethische Praktiken zu fördern und moderne Sklaverei und modernen Menschenhandel zu verhindern.

Unterzeichnet von
Harald de Vries
Director
01. Februar 2024

"Der Modern Slavery Act des Vereinigten Königreichs ist ein bahnbrechendes Gesetz, das dazu beitragen wird, moderne Sklaverei aus unseren Gemeinschaften und Lieferketten zu beseitigen. Es ist ein Zeichen unseres Engagements für die Verteidigung der Menschenrechte und
der Würde jedes einzelnen Menschen."
David Cameron
ehemaliger Premierminister des Vereinigten Königreichs